Das Geschäftsjahr der AK EW

Lohnsumme – sehr erfreuliche Entwicklung
Die von der AK EW administrierte Lohnsumme stieg von CHF 2.658 Mrd. (Jahr 2021) auf CHF 2.733 Mrd. (Jahr 2022) und erhöhte sich somit um 2.8 %. Die Zahl der Aktiv-Versicherten beträgt 35’543 (2022) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (33’542) um erfreuliche 6 % erhöht. Der positive Trend ist für die AK EW ein Erfolg hinsichtlich der unternehmerischen Entwicklung, stellt aber auch Ansporn und Verpflichtung dar, den Kundinnen und Kunden weiterhin eine hohe Servicequalität anbieten zu können.

Betriebsrechnung und Kennzahlen

Lohnbeiträge Total

AHV-Renten

IV-Renten

EO-Auszahlungen

Grosse Herausforderungen der Reform AHV 21

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.

Die wichtigsten Bestimmungen der Vernehmlassung über die Verordnungsänderungen sind:

Analog zum Gesetz muss der Begriff «Rentenalter» sowohl in der AHVV als auch in allen davon betroffenen Verordnungen mit dem Begriff «Referenzalter» ersetzt werden.

Die im Gesetz vorgesehenen Kompensationsmassnahmen zugunsten der Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 werden in der AHVV präzisiert, insbesondere die Kürzungssätze beim Vorbezug und die Beträge des Rentenzuschlags bei Teilrenten.

Der flexible Altersrücktritt erfordert ebenfalls Präzisierungen sowohl in der AHVV als auch in zahlreichen anderen Erlassen, insbesondere was die Modalitäten bei einer Änderung des Prozentsatzes der bezogenen Rente betrifft.

Schliesslich braucht es konkrete Bestimmungen in der AHVV, damit Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, wählen können, ob sie Beiträge auf dem gesamten Lohn entrichten wollen oder nur auf dem Teil ihres Lohnes, der den Freibetrag von CHF 16’800 im Jahr übersteigt. Geregelt wird dabei auch, wie die Beiträge bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Die Vorbereitungsarbeiten für ein Inkrafttreten von «AHV 21» sind bei allen beteiligten Akteuren in vollem Gange. Die damit verbundenen Umsetzungsarbeiten stehen aber noch am Anfang, weshalb auch die Ausgleichskassen zu vielen Punkten noch keine konkreten Informationen haben.

So ist es daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Vorausberechnungen ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen vornehmen zu können.

 

Über 95%

des Geschäftsvolumens wird über das Kundenportal connect abgewickelt.

Vollständige Digitalisierung von Kundendossiers – Potential weiter ausschöpfen

Die Digitalisierung nimmt einen immer wesentlichen Stellenwert ein, so auch bei der AKEW (AK EW und FAK EW). Seit diesem Geschäftsjahr sind sämtliche Kundendossiers der AK EW vollständig digitalisiert, wodurch das mobile Arbeiten zum Standard wurde und die Effizienz in der Prozessverarbeitung erneut gesteigert werden konnte.

Die AK EW ist bestrebt die Möglichkeit des digitalen Austauschs für ihre Kunden noch weiter zu steigern. Hierzu stehen den Kunden aktuell folgende «Plattformen» zur Nutzung zur Verfügung:

Mit der Nutzung des Kundenportals connect kann der grösste Anteil des Geschäftsvolumens (Lohnmeldungen, Beitragsmutationen, Fakturierungen etc.) zwischen den Arbeitgebern und der AK EW digital ausgetauscht werden.

Die Lohnmeldung via ELM (elektronische Lohnmeldung) zu tätigen stellt ebenfalls eine sehr einfache Möglichkeit bezüglich der Nutzung von digitalen Schnittstellen mit der AK EW dar.

ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) ermöglicht es Arbeitgebern, Arbeitseinsätze im Ausland (z. B. Dienstreisen, Entsendungen) sowie dauerhafte Erwerbstätigkeiten in mehreren Staaten – sogenannte Mehrfachtätigkeiten – online zu erfassen und an die AK EW zu übermitteln.

Die AKEW möchte auch in Zukunft Ressourcen in wichtige systemtechnische Erneuerungen zur Steigerung der Effektivität und Effizienz investieren. Bei Fragen bezüglich der Nutzung von «digitalen Prozesse» stehen die Mitarbeitenden der AKEW den Kunden gerne beratend zur Seite.

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