Das Geschäftsjahr der AK EW
Lohnsumme – sehr erfreuliche Entwicklung
Die von der AK EW administrierte Lohnsumme stieg von CHF 3.203 Mrd. (Jahr 2024) auf CHF 3.414 Mrd. (Jahr 2025) und erhöhte sich somit um 6,6 %. Die Zahl der Aktiv-Versicherten beträgt 40’285 (2025) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (39’118) um erfreuliche 3 % erhöht. Der kontinuierliche und positive Trend ist für die AK EW ein Erfolg hinsichtlich der unternehmerischen Entwicklung, stellt aber auch Ansporn und Verpflichtung dar, den Kundinnen und Kunden weiterhin eine hohe Servicequalität anbieten zu können.
Betriebsrechnung und Kennzahlen
Lohnbeiträge Total
AHV-Renten
IV-Renten
EO-Auszahlungen
Einführung ISMS – 1. Audit durch PwC
Um die Informationssicherheit und den Datenschutz zu stärken, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Anfang 2022 Mindestanforderungen veröffentlicht. Am 1. September 2023 trat das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft, dass auch die Durchführungsstellen der 1. Säule betrifft. Die AKEW hat ein Projektteam gebildet, um ein umfassendes Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäss den BSV-Anforderungen aufzubauen. Ein erstes Audit für das Geschäftsjahr 2025 seitens der Revisionsstelle PwC zeigte dabei ein sehr erfreuliches Bild bezüglich des Zustands des ISMS der AKEW. Die kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden und regelmässige Tests bzw. Überprüfung der Notfallpläne sind weiterhin Bestandteil des ISMS, um eine hohe Bereitschaft und Sensibilität für die Informationssicherheit sicherstellen zu können.
13. AHV-Rente
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» wurde in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2024 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Damit entschied sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für eine Stärkung der Altersrenten im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern zu verbessern und den steigenden Lebenshaltungskosten im Alter entgegenzuwirken.
Auf Grundlage dieses Volksentscheids wird ab dem Jahr 2026 jährlich eine zusätzliche Altersrente – die sogenannte 13. AHV-Rente – ausgerichtet. Diese zusätzliche Zahlung erfolgt jeweils im Dezember zusammen mit der regulären Altersrente. Die erste Auszahlung ist für Dezember 2026 vorgesehen. Anspruch auf diese zusätzliche Rentenzahlung haben alle Versicherten, die im Monat Dezember des jeweiligen Jahres eine Altersrente beziehen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständigen Ausgleichskassen. Die Höhe der 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der im jeweiligen Kalenderjahr effektiv ausgerichteten Altersrenten. Damit entspricht sie ungefähr einer zusätzlichen Monatsrente pro Jahr. Bei der Berechnung werden jedoch bestimmte Leistungen nicht berücksichtigt, insbesondere Kinderrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration im Rahmen der Reform AHV21. Die zusätzliche Auszahlung gilt ausschliesslich für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer oder Waisen) sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausgerichtet.
In seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu erhöhen. Hintergrund ist insbesondere die Einführung der 13. AHV-Rente, die ab 2026 ausbezahlt werden soll.
Konkret sieht der Vorschlag eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Normalsatz würde damit von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen. Der Sondersatz für die Hotellerie würde von 3,8 auf 4,2 Prozent erhöht, während der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent ansteigen würde.
Mit den zusätzlichen Einnahmen soll die finanzielle Stabilität der AHV bis etwa 2030 sichergestellt werden. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach diesem Zeitpunkt plant der Bundesrat, dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Reformvorlage zu unterbreiten.
Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026
Ab 2026 werden Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst, im Zivilschutz sowie im Programm «Jugend und Sport» ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Die bisherige Anmeldung in Papierform wird in diesem Zusammenhang abgeschafft.
Von dieser Umstellung nicht betroffen ist die Beantragung anderer Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung, insbesondere der Mutterschaftsentschädigung, der Entschädigung für den anderen Elternteil, der Betreuungsentschädigung sowie der Adoptionsentschädigung.
Die Einführung des neuen digitalen Verfahrens erfolgt schrittweise ab Anfang 2026. Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren kann es jedoch weiterhin vorkommen, dass EO-Anmeldungen in Papierform bei den Arbeitgebenden eingehen, sofern sich diese auf Dienstleistungen beziehen, die noch vor der Umstellung erbracht wurden. Diese Anmeldungen werden wie bisher verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.akew.ch. Für Fragen steht Ihnen zudem unsere Fachverantwortliche im Bereich «EO/EE» gerne zur Verfügung.
Über 99%
des Geschäftsvolumens wird über das Kundenportal connect abgewickelt.
Die AK EW ist bestrebt die Möglichkeit des digitalen Austauschs für ihre Kunden weiter zu steigern.
